Quelle: Kanzleimarketing Strafrecht
Link: Stress in der S-Bahn: Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung
Beteiligung des Betriebsrats bei geplanter Umgruppierung
Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Ein- oder Umgruppierung zu beteiligen. Zur Sicherung dieses Beteiligungsrechts kann der Betriebsrat entsprechend § 101...
