Streitwert zu niedrig: Bei Honorarvereinbarung kann sich auch die Partei beschweren

Dez. 12, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(12.12.2024) Normalerweise monieren Mandanten eine zu niedrige Streitwertfestsetzung eher nicht. Mangels Nachteil haben sie auch kein Beschwerderecht. Anders jedoch, so das KG, wenn der erfolgreiche Mandant eine über den gesetzlichen Gebühren liegende Honorarvereinbarung geschlossen hat: Sein Verlust sinke mit dem höheren Streitwert.

Quelle: IBR News
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