Sommer-Serie: Auf gutem Grund – Teil 2: Baugrundgutachten

Aug. 1, 2024 | Mietrecht

(01.08.2024) Bei einem Neubauvorhaben ist die Qualität des Baugrunds ein maßgeblicher Faktor, sowohl mit Blick auf die Kosten als auch auf die Planung selbst. So ist beispielsweise die Errichtung eines Kellers nicht an jedem Standort sinnvoll. Sogenannte Baugrundprobleme, wie Bodenfeuchte oder drückendes Grundwasser, Fels, nicht tragfähiger Boden oder gar Altlasten aus einer vorherigen Nutzung des Grundstücks müssen deshalb bei der Planung berücksichtigt werden. Besondere Aufmerksamkeit ist dann angeraten, wenn ein Neubaugebiet dort ausgewiesen wurde, wo vorher Gewerbebetriebe standen. Gewissheit bringt in solchen Fällen ein Blick in das kommunale Umweltkataster.

Quelle: IBR News
Link: Sommer-Serie: Auf gutem Grund – Teil 2: Baugrundgutachten

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...