Sofortige Beschwerde gegen Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht statthaft

Aug. 26, 2025 | Arbeitsrecht

Die sofortige Beschwerde gegen die Einstellung der Zwangsvollstreckung im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage ist nicht statthaft. § 707 Abs. 2 ZPO gilt entsprechend. Die Zulassung eines Rechtsmittels oder die insoweit fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung ist für das Beschwerdegericht nicht bindend, wenn die Beschwerde gegen die angefochtene Entscheidung bereits nicht statthaft ist.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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