Sicherster Weg: Im Zweifel müssen Anwälte mit dem Schlimmsten rechnen

Sep. 27, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(27.09.2024) Bei un­kla­rer Rechts­la­ge müs­sen An­wäl­te damit rech­nen, dass das Ge­richt eine für den Man­dan­ten un­güns­ti­ge Rechts­auf­fas­sung ver­tre­ten könn­te. Der si­chers­te Weg ver­lan­ge, dass für die­sen Fall vor­ge­sorgt werde, wie der BGH an­ge­sichts eines an der Ver­jäh­rung ge­schei­ter­ten Zu­ge­winn­aus­gleichs be­ton­te.

Quelle: IBR News
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