(19.11.2025) Holt ein Rechtsanwalt für die Klärung einer Rechtsfrage ein externes Gutachten ein, muss die Gegenseite dafür nicht aufkommen. Er hätte schließlich auch selbst recherchieren können, findet das OLG Hamburg.
Selbst ist der Anwalt: Kosten für privates Rechtsgutachten werden nicht erstattet
von Dasch Marketing | Nov. 19, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare
