(19.11.2025) Holt ein Rechtsanwalt für die Klärung einer Rechtsfrage ein externes Gutachten ein, muss die Gegenseite dafür nicht aufkommen. Er hätte schließlich auch selbst recherchieren können, findet das OLG Hamburg.
3 ABB 3/25
Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge
