(22.01.2025) Die beiden Regierungsparteien haben unter anderem einen gesetzlichen Vergabemindestlohn zum 1. Januar 2027 vereinbart. Er soll 15 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Unternehmen, die Ausbildungsplätze anbieten, sollen bei der Vergabe stärker berücksichtigt werden, heißt es ferner, ohne konkreter zu werden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Sachsen strebt Vergabemindestlohn 15 Prozent über gesetzlichem Mindestlohn an
