(24.02.2026) In Sachsen-Anhalt gilt seit November 2025 eine Wertgrenze von 100.000 Euro für Direktaufträge. Wie Vergabestellen damit korrekt umgehen, erläutert das Wirtschaftsministerium in einem Rundschreiben.
5 AZR 65/25
Anforderungen an die Ersatzzustellung nach § 180 ZPO
