Rufbereitschaft: Kein Unfallversicherungsschutz bei Treppensturz im eigenen Heim

Nov. 20, 2025 | Arbeitsrecht

Wer sich in seiner eigenen Wohnung in Rufbereitschaft befindet, dann zu einem Noteinsatz gerufen wird und auf dem Weg zur Haustür stürzt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Ereignis stellt daher keinen Arbeitsunfall dar.

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