(02.09.2024) Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, Schriftvergleiche anzustellen, um zu prüfen, ob die Unterschrift auf der Prozessvollmacht auch wirklich von der Mandantin stammt. Bei Zweifeln rät das LSG Niedersachsen-Bremen zu terminieren und die Partei selbst zu fragen. …
Quelle: IBR News
Link: Richter sind keine Schriftsachverständigen
