Richter sind keine Schriftsachverständigen

Sep. 2, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(02.09.2024) Es ist nicht Auf­ga­be der Ge­rich­te, Schrift­ver­glei­che an­zu­stel­len, um zu prü­fen, ob die Un­ter­schrift auf der Pro­zess­voll­macht auch wirk­lich von der Man­dan­tin stammt. Bei Zwei­feln rät das LSG Nie­der­sach­sen-Bre­men zu ter­mi­nie­ren und die Par­tei selbst zu fra­gen. …

Quelle: IBR News
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