In dem laufenden Vorlageverfahren beim EuGH betreffend die mögliche Änderung der Rechtsprechung des BAG zu den Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren bei Massenentlassung hat der Sechste Senat des BAG in Ergänzung der bereits gestellten Vorlagefragen nun den EuGH auch um die Auslegung des Unionsrechts u.a. dazu ersucht, ob der Zweck der Massenentlassungsanzeige erfüllt ist, wenn die Agentur für Arbeit eine fehlerhafte Massenentlassungsanzeige nicht beanstandet und sich damit als ausreichend informiert betrachtet.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren bei Massenentlassung: Ergänzende Vorlage des BAG
