Rallye-Fahrer und Beifahrer sind abhängig beschäftigt

Mai 19, 2025 | Arbeitsrecht

Wenn eine Autofirma mit Rennsportfahrern Exklusivität vereinbart, ihnen Fitness- und Gesundheitsvorgaben macht und diese kontrolliert, eine feste Vergütung zahlt sowie den organisatorischen Rahmen bei Veranstaltungen festlegt, so sind die Fahrer abhängig beschäftigt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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