Wenn eine Autofirma mit Rennsportfahrern Exklusivität vereinbart, ihnen Fitness- und Gesundheitsvorgaben macht und diese kontrolliert, eine feste Vergütung zahlt sowie den organisatorischen Rahmen bei Veranstaltungen festlegt, so sind die Fahrer abhängig beschäftigt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Rallye-Fahrer und Beifahrer sind abhängig beschäftigt
