Vor dem LAG Düsseldorf haben sich die Parteien in einem Verfahren einer Kündigungsschutzklage auf einen Vergleich verständigt. Dem Kläger war gekündigt worden, nachdem er sein Hybridfahrzeug am Arbeitsplatz aufgeladen hatte. Das Gericht wies darauf hin, dass im konkreten Fall eine Abmahnung wohl ausreichend gewesen wäre.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Privates Hybridfahrzeug am Arbeitsplatz aufgeladen: Vergleich
