Pressemitteilung 35/16 vom 12.07.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Link: Pressemitteilung: Rechtsfolge verdeckter Arbeitnehmerüberlassung
Pressemitteilung 35/16 vom 12.07.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Link: Pressemitteilung: Rechtsfolge verdeckter Arbeitnehmerüberlassung
Das Bundeskabinett hat am 29.4.2026 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2026 beschlossen. Damit werden die gesetzlichen Renten - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates - zum 1.7.2026 um 4,24 % steigen.
In dem Verfahren nach § 33 RVG ist in der Regel eine Anschlussbeschwerde nicht statthaft.
Im Eingruppierungsrechtsstreit obliegt dem klagenden Beschäftigten nach den allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen die Darlegungslast. Hält er seine Tätigkeit für einer höheren Entgeltgruppe zugehörig, muss er - je nach Einzelfall - die hierfür maßgeblichen...