Pressemitteilung 52/16 vom 22.09.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Link: Pressemitteilung: Massenentlassung – Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat
Pressemitteilung 52/16 vom 22.09.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Link: Pressemitteilung: Massenentlassung – Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat
Nach der in Ziffer I.21.3 des Streitwertkatalogs der Arbeitsgerichtsbarkeit in der überarbeiteten Fassung vom 1.2.2024 (SWK 2024) verankerten Differenzmethode ist der einer Kündigung zu Grunde liegende Lebenssachverhalt unerheblich, weil es aus der alleine relevanten...
(14.04.2026) Empfehlenswert ist ein Blick auf den Dachboden nach feuchten Stellen und Schimmelbildung. Finden sich Hinweise auf Schäden am Dach, sind Profis gefragt.
Der Mitbestimmungstatbestand gem. § 65 Abs. 2 Nr. 4 NPersVG erfasst Befristungsgründe und -dauer, um damit namentlich Kettenbefristungen der Kontrolle des Personalrats zu unterstellen. Zum Befristungsgrund genügt der Arbeitgeber zunächst seiner Unterrichtungspflicht,...