Polizeidienst: Waffe anlegen zählt als Dienstzeit

Nov. 8, 2016 | Arbeitsrecht

Wenn Polizisten vor und nach ihrem Dienst ihre Dienstwaffen und Ausrüstung an- und ablegen, ist das als Dienstzeit anzurechnen. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hervor, dem mehrere verwaltungsgerichtliche Verfahren aus Nordrhein-Westfalen zugrunde liegen.

Quelle: Arbeitsrecht.de
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