Polizeidienst: Waffe anlegen zählt als Dienstzeit

Nov. 8, 2016 | Arbeitsrecht

Wenn Polizisten vor und nach ihrem Dienst ihre Dienstwaffen und Ausrüstung an- und ablegen, ist das als Dienstzeit anzurechnen. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster hervor, dem mehrere verwaltungsgerichtliche Verfahren aus Nordrhein-Westfalen zugrunde liegen.

Quelle: Arbeitsrecht.de
Link: Polizeidienst: Waffe anlegen zählt als Dienstzeit

Ähnliche Beiträge

ver.di-Warnstreik: Umfang der Notdienstpläne der Charité festgelegt

Der Notdienstplan für 15 Bereiche der Charité an drei Standorten, die von einem dreitägigen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di seit dem 2.9.2026 betroffen sind, wird dem Antrag der Charité entsprechend festgelegt. Dieser Umfang des Notdienstes, der zu einer...

2 AZR 130/25

Kündigung durch Mitglieder des Aufsichtsrats einer GmbH - Zurückweisung nach § 174 BGB

Bundesregierung beschließt Gesetzentwürfe zum Windenergieausbau

(02.09.2026) Die Bundesregierung hat heute zwei von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche vorgelegte Gesetzentwürfe beschlossen. Mit dem Gesetz zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See ebnet die Bundesregierung den...