Ob per Stechuhr, Excel-Tabelle oder App: Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Bislang (Stand: 19. April 2023) hat aber erst etwas mehr als jedes zweite Unternehmen (59 %) den entsprechenden Beschluss des BAG umgesetzt.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Umsetzung bislang erst bei 59 % der Unternehmen
