Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Umsetzung bislang erst bei 59 % der Unternehmen

Mai 31, 2023 | Arbeitsrecht

Ob per Stechuhr, Excel-Tabelle oder App: Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsbeginn und -ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden ihrer Beschäftigten zu erfassen. Bislang (Stand: 19. April 2023) hat aber erst etwas mehr als jedes zweite Unternehmen (59 %) den entsprechenden Beschluss des BAG umgesetzt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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