Pandemiebedingte Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung

Nov. 26, 2024 | Arbeitsrecht

Die Aussetzung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung aufgrund eines Tarifvertrags zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und zur Absicherung des Kabinenpersonals muss zu ihrer Wirksamkeit den vom BAG entwickelten Maßstäben zum Vertrauensschutz und zur Verhältnismäßigkeit bei verschlechternden Tarifregelungen genügen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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