OLG Frankfurt: Eilantrag auf Gewaltschutz auch nach längerer Zeit zulässig
März 21, 2026 | Familien- und Erbrecht
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied im Beschluss vom 19. Januar 2026 (Az. 1 UF 8/26), dass Opfer häuslicher Gewalt auch lange nach den Übergriffen noch vorläufige Schutzmaßnahmen beantragen können.
Gewaltschutz trotz Zeitverzug: Gericht gibt Frau Recht
Die Antragstellerin ist mit dem Antragsgegner verheiratet und beide haben drei gemeinsame Kinder. Im September 2025 trennte sie sich von ihrem Mann und zog in ein Frauen- und Kinderschutzhaus. Sie beantragte dort den Erlas …