OLG Bremen, Beschluss vom 16.08.2018 – 4 UF 57/18

Aug. 30, 2018 | Familien- und Erbrecht

Aufenthaltsbestimmungsrecht: Keine Anordnung eines paritätischen Wechselmodells bei fehlender Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit und weit auseinander liegender Wohnorte der Eltern

Quelle: Open Jur Familienrecht
Link: OLG Bremen, Beschluss vom 16.08.2018 – 4 UF 57/18

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....