Offenkundige Widersprüche muss der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe aufklären!

Aug. 4, 2016 | Mietrecht

OLG Braunschweig, Urteil vom 26.06.2014 – 8 U 11/13

Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Offenkundige Widersprüche muss der Auftragnehmer vor Angebotsabgabe aufklären!

Ähnliche Beiträge

3 AZR 25/25

Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage

3 AZR 26/25

Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage