Die Länder haben am 27.3.2026 dem Tariftreuegesetz zugestimmt. Der Bund soll künftig Aufträge nur noch an Firmen vergeben, die Tarifverträge einhalten oder ihren Beschäftigten ähnlich gute Bedingungen bieten.
3 AZR 77/25
Versorgungsversprechen - Rechtsmissbrauchseinwand - widersprüchliches Verhalten
