(25.02.2025) Treppenhaus und Hausflur gehören in einem Mehrfamilienhaus zu den gemeinschaftlich genutzten Räumen. Bei einem Mietshaus liegt die Gestaltung grundsätzlich allein beim Vermieter. Bei einer Eigentümergemeinschaft kann die Eigentümerversammlung mitentscheiden. Beide Male stellen sich zwei wichtige Fragen:
Quelle: IBR News
Link: Nutzung des Treppenhauses: Was ist Mietern erlaubt und was verboten?
