(18.01.2024) Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt zunächst befristete Wertgrenzen in die Verwaltungsvorschriften, die derzeit überarbeitet werden. Die Grenzen waren 2021 angehoben worden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: NRW verstetigt Wertgrenzenregelungen
