NRW plant Halbierung der Zahl der Arbeitsgerichte

Feb. 28, 2026 | Arbeitsrecht

Das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Gesetzentwurf für eine Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit beschlossen. Danach sollen in den nächsten fünf Jahren die bislang 30 Arbeitsgerichte zu 15 Standorten zusammengefasst werden. Die Zahl der bislang drei Landesarbeitsgerichte soll auf zwei Standorte reduziert werden.

Ähnliche Beiträge

30-Minuten-Regel in Rufbereitschaft zu kurz bemessen?

Die Vorgabe, während der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten "am Patienten" verfügbar zu sein, ist unzulässig. Das BAG hat nun Gelegenheit zur Klarstellung, ob es unter dem in seiner bisherigen Rechtsprechung verwendeten Begriff der "Arbeitsaufnahme" den...