NRW-Kommunen mit Entscheidungsfreiheit bei Vergaben

Nov. 25, 2025 | Mietrecht

(25.11.2025) In Nordrhein-Westfalen verlagert sich die Verantwortung für den Umgang mit Unterschwellenvergaben komplett auf die kommunale Ebene. Ein Grundsatzrahmen ersetzt die UVgO und die VOB/A Abschnitt 1.

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