Notwehr im Klassenraum: Lehrer dürfen Angriffe von Schülern abwehren

Okt. 27, 2026 | Arbeitsrecht

Greift ein Schüler eine Lehrkraft oder einen Mitschüler tätlich an, so ist eine Lehrkraft berechtigt, sich zu verteidigen. Das Notwehr- bzw. Nothilferecht (§ 32 StGB) gilt für Lehrkräfte wie für jeden anderen Bürger. Die Lehrkraft muss dabei die Verhältnismäßigkeit wahren, d.h. sie muss von mehreren zur Abwehr des Angriffs gleich geeigneten Verteidigungshandlungen die mildeste ergreifen. Auch das Alter des angreifenden Schülers, die Einsichtsfähigkeit, etwaige Einschränkungen des Schülers und die konkrete Angriffssituation sind zu berücksichtigen. Bei einer Nothilfesituation (Angriff eines Schülers auf seine Mitschüler) ist eine Lehrkraft zugleich regelmäßig dienstlich zum Eingreifen verpflichtet, weil sie eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht hat.

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