Das LAG Baden-Württemberg hat der Berufung von ver.di im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes über eine Notdienstregelung für einen von der Gewerkschaft für insgesamt sechs Tage im Juli 2023 angekündigten Streik teilweise stattgegeben. Der Notdienst kann danach auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Notdienstregelung im Rahmen von Streikmaßnahmen bei der Technikgesellschaft des Universitätsklinikums Heidelberg
