Neuwagenkauf: Geringer Lackschaden bei Anlieferung – Darf man das Fahrzeug zurückweisen?

Okt. 28, 2016 | Verkehrs- und Schadensrecht

Der Beklagte bestellte bei der Klägerin ein Neufahrzeug. Bei der Auslieferung des Fahrzeugs am Wohnsitz des Beklagten, stellte dieser einen Lackschaden an der Fahrertür fest. Muss der Käufer grundsätzlich das Fahrzeug abnehmen und den Kaufpreis zahlen, bevor der Mangel beseitigt wird?

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
Link: Neuwagenkauf: Geringer Lackschaden bei Anlieferung – Darf man das Fahrzeug zurückweisen?

Ähnliche Beiträge

Weiterhin Elternzeit nach Auszug aus dem gemeinsamen Haushalt?

Der Arbeitnehmer ist an sein Verlangen auf Elternzeit grundsätzlich gebunden. Dies schützt den Arbeitgeber, der Vorkehrungen für die Zeit der Arbeitsfreistellung getroffen hat. Der nachträgliche Wegfall von Voraussetzungen für das Recht auf Elternzeit (hier: Trennung)...