Das EU-Parlament hat neue Vorschriften verabschiedet, um für Menschen, die in einem anderen EU-Land leben oder arbeiten, Zugang zu den Sozialversicherungssystemen zu gewährleisten. Die lang erwartete Aktualisierung der Verordnung zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, auf die sich das Parlament und der Rat bereits vorläufig geeinigt haben, führt klarere Kriterien ein, anhand derer bestimmt wird, welche Sozialversicherungsvorschriften für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU gelten, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat leben oder arbeiten. Außerdem fördert die Verordnung die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, damit Informationen umgehend ausgetauscht werden, um Fehler oder Betrug (beispielsweise durch Briefkastenfirmen) aufzudecken.
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Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge
