Nachträgliche Bauleistungen: Rechtsstreit vorprogrammiert?

Dez. 15, 2016 | Bau- und Architektenrecht

(15.12.2016) Nachträge prägen das tägliche Baugeschäft. Damit sind zusätzliche oder geänderte Leistungen gemeint, die nicht ausdrücklich von den Vertragsunterlagen erfasst, für das Bauvorhaben jedoch unabdingbar sind. Die Ursachen von Nachträgen sind vielfältig und beruhen in den meisten Fällen auf einer nicht ausgereiften Planung zum Zeitpunkt der Bauleistungsvergabe.

Quelle: IBR News
Link: Nachträgliche Bauleistungen: Rechtsstreit vorprogrammiert?

Ähnliche Beiträge

Umsetzung von EU-Recht: drei Verfahren gegen Deutschland

(12.03.2026) Die Europäische Kommission hat im Rahmen ihrer monatlichen Entscheidungen zu Vertragsverletzungen rechtliche Schritte gegen Mitgliedstaaten beschlossen, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in drei Fällen betroffen:...

Wohnungsbau in Bayern ankurbeln für bezahlbaren Wohnraum

(12.03.2026) Die Wohnungsbaukrise in Bayern verschärft sich. Benötigt würden jährlich rund 70.000 neue Wohnungen, tatsächlich wird seit Jahren deutlich weniger gebaut. Steigende Baukosten bremsen Investitionen, Familien können sich Eigentum kaum leisten und besonders...