(23.09.2024) Seit Juni 2021 ist in Rheinland-Pfalz eine wirksame Nachprüfung von Vergabeverfahren auch unterhalb der EU-Schwellenwerte möglich (Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen – NachprV). Und weil das neu war, hat das Land damals festgelegt, dass die Regelungen zu überprüfen sind. Die Evaluation von 2023 hat nun einige Änderungen in der Nachprüfungsverordnung nach sich gezogen – und auch Mustervorlagen wurden entsprechend angepasst.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Nachprüfungen in Rheinland-Pfalz jetzt früher im Vergabeprozess möglich
