Mutterschutzlohn – Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Streit um Bestimmung des Referenzzeitraumes

Nov. 25, 2025 | Arbeitsrecht

Entgegen der Annahme des LAG ließ der Umstand, dass die in dem tariflichen Teilzeitmodell beschäftigten Arbeitnehmerinnen „zur Überbrückung der Wintermonate“ seit dem 1.11.2019 in den Monaten November bis Februar eine Winterzulage i.H.v. monatlich 400 € brutto erhalten hatten, nicht zwangsläufig den Schluss darauf zu, dass damit für diese stets der dreimonatige Referenzzeitraum galt.

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