(19.05.2026) Als Ablöse bezeichnet man einen Geldbetrag, den ein neuer Mieter zahlt, um Einrichtungsgegenstände oder Einbauten vom Vormieter oder – seltener – vom Vermieter zu übernehmen. Für die Ablöse und ihre Höhe gibt es gesetzliche Regeln. Daher müssen sich Mietinteressenten nicht alles gefallen lassen.
Auslegung eines Altersteilzeit-Tarifvertrags: Wie ist die tarifliche Überlastquote zu berechnen?
Die Auslegung eines Altersteilzeit-Tarifvertrags kann ergeben, dass Arbeitnehmer außerhalb des tariflichen Geltungsbereichs bei der Berechnung, ob eine sog. Überlastquote erfüllt ist, zu berücksichtigen sind.
