(23.10.2024) Das Landgericht Berlin II hat am 22.10.2024 auf die Berufung des 85-jährigen Mieters eine Räumungsklage der Vermieterin abgewiesen. Die wegen (vermeintlicher) Verletzung der Pflicht zur Duldung von Modernisierungsarbeiten zunächst angedrohte, dann ausgesprochene fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung sei unwirksam.
Quelle: IBR News
Link: Modernisierungsarbeiten verpflichten nur im Ausnahmefall zum Auszug – Kündigung der Vermieterseite unwirksam
