Mobile Haltverbotsschilder – Abschleppen erst nach Vorlaufzeit von drei vollen Tagen

Mai 25, 2018 | Verkehrs- und Schadensrecht

Im vorliegenden Fall ging es darum, wie lange mit dem Abschleppen gewartet werden muss, nachdem mobile Haltverbotsschilder aufgestellt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass 3 volle Tage gewartet werden müssen. Am vierten Tag darf dann abgeschleppt werden.

Quelle: Rechtsindex.de – Verkehrsrecht
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