Ob Fahrgemeinschaft, Elterntaxi oder spontane Mitfahrt: Wer fremde Personen im eigenen Fahrzeug mitnimmt, begibt sich haftungsrechtlich auf heikles Terrain. Kommt es zu einem Unfall, stellt sich die Frage, wer in welchem Umfang haftet.
6 AZR 46/26
Verschmelzung - gesetzlicher Parteiwechsel - Sozialtarifvertrag
