Der Fahrer eines Landesministers kann keinen Anspruch auf Tagegeld aus den tariflichen Regelungen herleiten. Dienstreisen liegen nicht vor, weil die Reisetätigkeit für den Fahrer Dienstgeschäfte darstellen. Die Voraussetzungen eines Anspruchs aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz liegen auch dann nicht vor, wenn das Land anderen Fahrern Tagegeld zahlen sollte.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Minister-Fahrer hat keinen Anspruch auf Tagegeld
