Mindestlohn im Yoga-Ashram

Mai 21, 2024 | Arbeitsrecht

Das LAG Hamm hat drei klagenden Parteien einen Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns aufgrund ihrer Tätigkeit für den Beklagten in einem Yoga-Ashram zugesprochen. Die Parteien hatten sog. Sevadienste geleistet. Es handelte sich bei den jeweiligen Rechtsbeziehungen um Arbeitsverhältnisse, entschied das Das LAG. Der Beklagte sei in den streitgegenständlichen Zeiträumen weder Religions- noch Weltanschauungsgemeinschaft gewesen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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