(02.02.2026) Wenn ein Mieter Schäden an der Mietwohnung verursacht, kann der Vermieter in vielen Fällen Schadensersatz fordern. Manchmal kommt es dazu im laufenden Mietverhältnis, öfter aber bei dessen Beendigung. Denn: Bei der Wohnungsübergabe fallen oft Sachschäden auf, mit denen der Mieter im Laufe der Zeit leben gelernt hat. Typisch sind gesprungene Fliesen, beschädigte Rollläden, Brandlöcher im Bodenbelag oder angeschlagene Waschbecken. Nicht selten wird auch Schadensersatz für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen verlangt. Ob der Mieter für Schäden an der Wohnung Schadensersatz leisten muss, hängt immer von den Einzelheiten des jeweiligen Falles ab. Vermieter können jedoch nur zeitlich begrenzt Forderungen stellen.
Drei Initiativen für einen besseren Mieterschutz debattiert
(10.07.2026) Der Bundestag hat am Donnerstag, 09.07.2026, über einen stärkeren Mieterschutz debattiert. Grundlage dafür waren ein Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete" (21/6807) sowie ein Antrag der Linken mit dem...
