Mietwohnung: Wann kann der Vermieter Schadensersatz geltend machen?

Feb. 2, 2026 | unkategorisiert

(02.02.2026) Wenn ein Mieter Schäden an der Mietwohnung verursacht, kann der Vermieter in vielen Fällen Schadensersatz fordern. Manchmal kommt es dazu im laufenden Mietverhältnis, öfter aber bei dessen Beendigung. Denn: Bei der Wohnungsübergabe fallen oft Sachschäden auf, mit denen der Mieter im Laufe der Zeit leben gelernt hat. Typisch sind gesprungene Fliesen, beschädigte Rollläden, Brandlöcher im Bodenbelag oder angeschlagene Waschbecken. Nicht selten wird auch Schadensersatz für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen verlangt. Ob der Mieter für Schäden an der Wohnung Schadensersatz leisten muss, hängt immer von den Einzelheiten des jeweiligen Falles ab. Vermieter können jedoch nur zeitlich begrenzt Forderungen stellen.

Ähnliche Beiträge

4 AZR 101/25

Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG

10-Punkte-Plan für zusätzlichen Wohnraum

(23.04.2026) Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum wird sich in absehbarer Zeit weiter verschärfen. Experten rechnen damit, dass die Zahl neu gebauter Wohnungen im Jahr 2026 auf unter 200.000 sinkt. Um gegenzusteuern, hat das Deutsche Institut für vorbeugenden...

VPB: Bestandsaufnahme Haus (4/6) – Keller

(23.04.2026) Niedrige Raumtemperatur und hohe Luftfeuchtigkeit: Keller sind anfällig für Schimmel. Ein Grund, dort genau zu gucken - am besten mit Experten.