(26.09.2024) Das LG Berlin II stützte sich für die Bewertung einer Wohnung auf den Berliner Mietspiegel 2021, obwohl es davon ausging, dass er Mängel enthält: Vermieterin und Mieter seien übereinstimmend davon überzeugt gewesen, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend beschreibe.
Quelle: IBR News
Link: Mietspiegel trotz Mängeln verwendbar: Das Vertrauen der Parteien macht′s
