Wohnungseigentums- und Mietrecht

Auftragseingang im September eingebrochen

Insbesondere dem Straßenbau fehlen Aufträge

(26.11.2024) „Im September hat sich im Bauhauptgewerbe der Orderrückgang nicht nur fortgesetzt, sondern beschleunigt. Die Bauunternehmen1,2 meldeten im Vergleich zum September des Vorjahres ein Minus von real 11,5 Prozent. Gegenüber dem Vormonat3 August wurde sogar ein Rückgang von 12,4 Prozent ausgewiesen. Diesmal liegt es aber nicht nur am Wohnungsbau, sondern auch an den übrigen Bausparten.“ Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, Tim-Oliver Müller, die aktuellen Konjunkturindikatoren für das Bauhauptgewerbe.

Quelle: IBR News
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Ostdeutsche Baukonjunktur bleibt schwach

(26.11.2024) Im Zeitraum Januar bis September 2024 lag die Nachfrage nach Bauleistungen in Ostdeutschland insgesamt unter der von 2023. „Die seit Jahresbeginn anhaltende Schwäche der Baukonjunktur hat sich per September 2024 damit nicht weiter verstärkt, sondern lediglich auf niedrigem Niveau stabilisiert“, erklärte Dr. Robert Momberg, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost e. V. (BIVO) nach Bekanntgabe der Septemberergebnisse im Bauhauptgewerbe für Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten durch das Statistische Bundesamt.

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Nochmal: Schonfristzahlung greift ausschließlich bei fristloser Kündigung!

(25.11.2024) Ein innerhalb der Schonfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB erfolgter Ausgleich des Mietrückstands bzw. eine entsprechende Verpflichtung einer öffentlichen Stelle hat lediglich Folgen für die auf § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 BGB gestützte fristlose, nicht jedoch für eine aufgrund desselben Mietrückstands hilfsweise auf § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB gestützte ordentliche Kündigung. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 23.10.2024, das inhaltsgleich mit dem ebenfalls am 23.10.2024 veröffentlichten Urteil (Az. VIII ZR 106/23) ist.

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Krisenvorsorge: Binnenmarkt-Notfall- und Resilienzgesetz veröffentlicht

(22.11.2024) Der Rat der Europäischen Union hat am 26.09.2024 eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für Binnenmarkt-Notfälle und Resilienz angenommen (Binnenmarkt-Notfall- und Resilienzgesetz/internal market emergency and resilience act – IMERA). Mit dem Gesetz wird unter u. a. auch die Grundlage für eine gemeinsame Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Mitgliedstaaten im Krisenfall geschaffen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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EU-Vergaberichtlinien auf dem Prüfstand

(21.11.2024) Die EU-Kommission stellt jetzt die Richtlinien 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe, 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe und 2014/25/EU über die Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste auf den Prüfstand.

Quelle: IMR News Mietrecht
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