Wohnungseigentums- und Mietrecht
Hausbau im Doppelpack: Das Doppelhaus spart Kosten beim Bauen und Wohnen
(12.02.2024) Die gesunkenen Bauzinsen am Jahresanfang 2024 führen zu einer wieder wachsenden Nachfrage am Thema Hausbau, wie der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) vermeldet. Neben individuell geplanten Einfamilienhäusern in Holz-Fertigbauweise zieht auch das Doppelhaus reges Interesse auf sich. „Beim Doppelhaus verhelfen sich zwei bauinteressierte Parteien gegenseitig zum Eigenheim mit all seinen Vorzügen: Denn die Bau- und Grundstückskosten sind durch zwei geteilt günstiger und der Energiebedarf ist im Doppelhaus fast immer niedriger als bei zwei alleinstehenden Häusern“, erklärt BDF-Geschäftsführer Achim Hannott.
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Versammeln oder nicht? BGH diskutiert über Eigentümerversammlungen während Corona
(12.02.2024) Während der Corona-Pandemie waren Versammlungen einerseits verboten, andererseits sind Eigentümerversammlungen für WEGs zwingend vorgeschrieben. Der BGH muss diese „Zwickmühle“ anhand eines Falls aus Hessen auflösen, der nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Bettina Brückner stellvertretend für viele ist.
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Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur Barrierereduzierung
(09.02.2024) Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute (09.02.2024) auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts in zwei Verfahren über die Voraussetzungen und Grenzen baulicher Veränderungen des Gemeinschaftseigentums entschieden, die von einzelnen Wohnungseigentümern als Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Errichtung eines Personenaufzugs bzw. Errichtung einer 65 Zentimeter erhöhten Terrasse nebst Zufahrtsrampe) verlangt wurden.
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Erleichterte Kündigung im Zweiparteienhaus: Nicht bei Gelegenheitsnutzung
(09.02.2024) Wer eine Wohnung in einem von ihm selbst bewohnten Gebäude mit nur zwei Wohnungen vermietet, kann das Mietverhältnis gemäß § 573a BGB erleichtert kündigen. Das gilt laut LG Hanau allerdings nur, wenn er dort seinen Lebensmittelpunkt hat, nicht aber, wenn er die Wohnung nur ab und zu nutzt.
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Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland müssen verbessert werden
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Leidensdruck beim Wohnungsbau ist groß
(08.02.2024) Zur Landtagsdebatte am 06.02.2024 um die Krise am Wohnungsbau erklärt Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses:
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Fristlose Kündigung: Zerrüttung des Mietverhältnisses ohne Pflichtverletzung reicht nicht!
(07.02.2023) Im Wohnraummietrecht reicht eine Zerrüttung des Mietverhältnisses im Sinne einer Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage allein, ohne dass festgestellt werden kann, dass diese zumindest auch durch ein pflichtwidriges Verhalten des anderen Vertragsteils verursacht worden ist, grundsätzlich nicht aus, um einer Mietvertragspartei ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gem. § 543 Abs. 1 BGB zuzubilligen. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 29.11.2023.
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Baustelle auch bei schlechtem Wetter besuchen!
(07.02.2024) In der kalten Jahreszeit macht es wenig Spaß, auf der Baustelle nach dem Rechten zu sehen. Viele Bauherren gehen außerdem davon aus, dass die Bauarbeiten bei schlechtem Wetter ohnehin ruhen. Das stimmt so nicht mehr, heute wird, außer bei strengem Frost, fast das ganze Jahr über gebaut, auch im Winter. Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät deshalb auch bei Winterwetter zu regelmäßigen Baustellenbesuchen.
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Werdende Eigentümer: Sie sind auch ohne Grundbucheintrag zur WEG-Versammlung einzuladen
(07.02.2024) Der Eigentumsübergang bei Immobilien ist stets eine kritische Phase. So musste die Rechtsprechung nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darüber entscheiden, ab wann eigentlich Erwerber zur Eigentümerversammlung eingeladen sind.
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Karneval: Worauf Mieter und Eigentümer in der fünften Jahreszeit achten sollten
(06.02.2024) Mieter und Vermieter müssen in den Karnevalshochburgen während der fünften Jahreszeit einige Besonderheiten etwa bei den Ruhezeiten und möglichen Schäden beachten. Darauf weist Burkhard Blandfort, Vorsitzender des Immobilienverbands Deutschland IVD West, hin.
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