(15.01.2024) Mit der vorläufigen Einigung über die EU-Bauprodukte-Verordnung kann die EU-Kommission Mindestanforderungen an die ökologische Nachhaltigkeit für die Vergabe öffentlicher Aufträge festlegen.
Quelle: IBR News
Link: Mehr Nachhaltigkeit am Bau durch novellierte EU-Bauprodukte-Verordnung
