Mangel an Gemeinschaftseigentum: Wann kann einzelner Erwerber gegen Bauträger vorgehen?

Nov. 4, 2016 | Mietrecht

OLG München, Urteil vom 23.08.2016 – 9 U 4327/15 Bau

Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Mangel an Gemeinschaftseigentum: Wann kann einzelner Erwerber gegen Bauträger vorgehen?

Ähnliche Beiträge

2 AZN 588/25

Grundsatzbeschwerde - Klärungsbedürftigkeit

4 ABR 35/24

Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung eines außertariflich Beschäftigten - Wahrung eines tariflichen Abstandsgebots

4 ABR 1/25

Zustimmungsersetzungsverfahren - Eingruppierung eines außertariflich Beschäftigten - Wahrung eines tariflichen Abstandsgebots