LG Traunstein, Urteil vom 12.02.2016 – 1 HKO 3385/15
Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Makler sind in den Anwendungsbereich des § 16a EnEV einzubeziehen!
LG Traunstein, Urteil vom 12.02.2016 – 1 HKO 3385/15
Quelle: IBR News Mietrecht
Link: Makler sind in den Anwendungsbereich des § 16a EnEV einzubeziehen!
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Keine Fristwahrung durch Schriftsatzübermittlung an das beBPO