(07.05.2026) Eine Einrichtung für Pflegebedürftige muss keine gebietsprägende Wirkung entfalten, um dem Immissionsrichtwert von tagsüber 45 dB(A) zu unterfallen, den die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) für Pflegeanstalten vorsieht. Eine Erhöhung dieses Wertes im Einzelfall ist dadurch nicht ausgeschlossen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Fristlose Kündigung unwirksam bei verspäteter Aufklärung und fehlender Abmahnung trotz Abwerbevorwürfen
Die fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die maßgeblichen Kündigungsgründe länger als zwei Wochen kennt, ohne mit der gebotenen Eile weitere Ermittlungen durchzuführen, und wenn die innerhalb der Frist bekannt gewordenen...
