Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 % betragen. Zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 (KSA-VO 2024) wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Künstlersozialabgabe bleibt im Jahr 2024 stabil bei 5,0 %
