Im Verfahren einer Kündigungsschutzklage, mit der gegen eine außerordentliche Kündigung wegen versuchten Prozessbetrugs vorgegangen werden soll, muss der Kläger im Rahmen der abgestuften Darlegungslast nähere Angaben zu den behaupteten Umständen des vorgeworfenen Verhaltens machen. Erfolgt dies nicht, ist prozessual von der Richtigkeit des Vorwurfs auszugehen, der die außerordentliche Kündigung rechtfertigt.
VPB: Wallboxen für E-Autos in Wohneigentümergemeinschaften richtig planen
(28.10.2026) Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes haben Eigentümer grundsätzlich Anspruch auf die Genehmigung einer Lademöglichkeit.
